Rechtsprechung
BVerfG, 19.01.1996 - 1 BvR 2472/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,5343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verfassungsbeschwerde; Fristablauf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde wegen Ablauf der Jahresfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausgleichsleistungsgesetz - Jahresfrist - Einigungsvertrag - Restitutionsausschluß - Enteignung
Papierfundstellen
- NJ 1996, 251
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BVerfG, 19.01.1996 - 1 BvR 2472/95
Dies gilt auch für Regelungen wie die hier angegriffenen Vorschriften über den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen (§ 3 AusglLeistG) und die Rückgabe beweglicher Sachen (§ 5 AusglLeistG), wenn in diesen Vorgängen, wofür die Aufnahme der Regelungen in das Ausgleichsleistungsgesetz sprechen könnte, eine besondere Form des Ausgleichs zu sehen ist (vgl. auch BVerfGE 84, 90 [127, 131]). - BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich …
Auszug aus BVerfG, 19.01.1996 - 1 BvR 2472/95
Das Bundesverfassungsgericht hat solche Ausnahmefälle dann angenommen, wenn die unverändert gebliebene Regelung durch eine anderweitige gesetzliche Regelung einen neuen, erweiterten Anwendungsbereich mit neuer belastender Wirkung erhalten hat, mithin für den Betroffenen eine neue Beschwer eingetreten ist (vgl. BVerfGE 11, 255 [259]; 12, 10 [24]; 17, 364 [369 f.]; 45, 104 [119]). - BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen
Auszug aus BVerfG, 19.01.1996 - 1 BvR 2472/95
Das Bundesverfassungsgericht hat solche Ausnahmefälle dann angenommen, wenn die unverändert gebliebene Regelung durch eine anderweitige gesetzliche Regelung einen neuen, erweiterten Anwendungsbereich mit neuer belastender Wirkung erhalten hat, mithin für den Betroffenen eine neue Beschwer eingetreten ist (vgl. BVerfGE 11, 255 [259]; 12, 10 [24]; 17, 364 [369 f.]; 45, 104 [119]). - BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58
Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert …
Auszug aus BVerfG, 19.01.1996 - 1 BvR 2472/95
Das Bundesverfassungsgericht hat solche Ausnahmefälle dann angenommen, wenn die unverändert gebliebene Regelung durch eine anderweitige gesetzliche Regelung einen neuen, erweiterten Anwendungsbereich mit neuer belastender Wirkung erhalten hat, mithin für den Betroffenen eine neue Beschwer eingetreten ist (vgl. BVerfGE 11, 255 [259]; 12, 10 [24]; 17, 364 [369 f.]; 45, 104 [119]). - BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 365/60
Frist für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde bei Erlaß einer Verordnung
Auszug aus BVerfG, 19.01.1996 - 1 BvR 2472/95
Das Bundesverfassungsgericht hat solche Ausnahmefälle dann angenommen, wenn die unverändert gebliebene Regelung durch eine anderweitige gesetzliche Regelung einen neuen, erweiterten Anwendungsbereich mit neuer belastender Wirkung erhalten hat, mithin für den Betroffenen eine neue Beschwer eingetreten ist (vgl. BVerfGE 11, 255 [259]; 12, 10 [24]; 17, 364 [369 f.]; 45, 104 [119]).